Bodenrichtwertplan

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Der Gutachterausschuss in der Stadt Leipzig hat am 23.02.2017 die zonalen Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2016 für die Stadt Leipzig beschlossen.

Grundlage für die Ableitung der Bodenrichtwerte bildeten die Kauffälle der unbebauten Grundstücke der letzten Jahre. Sofern für einzelne Zonen keine oder zu wenig Kaufpreise vorlagen wurden die Bodenrichtwerte mittels Lagevergleich und intersubjektiver Schätzung abgeleitet.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwertangaben noch aus den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen hergeleitet werden.

Bodenrichtwerte stellen keine Verkehrswerte dar.

Antragsberechtigte können alternativ zu dieser Bodenrichtwertauskunft auch ein Gutachten über den Verkehrswert des unbebauten Grundstücks durch den Gutachterausschuss erstatten lassen. Die Erstattung eines Gutachtens durch den Gutachterausschuss ist gebührenpflichtig.

Die Bodenrichtwerte sind online oder in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses kostenfrei einsehbar. Schriftliche Auskünfte über die Bodenrichtwerte werden auf Antrag kostenpflichtig erteilt.

Bodenrichtwertkarte

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