Sanierungsgebiete

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Zwei Sanierungsgebiete - Lindenau I und Lindenau II - umfassen den Eingangsbereich der Georg-Schwarz-Straße. 2010 sind die für den Mittelabruf erforderlichen die städtischen Eigenanteile jedoch auf Null gesetzt. Ohne den einen städtischen Euro können der zweite und dritte von Land und Bund nicht abgerufen werden.

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