Baukosten und Nutzen von Gehwegnasen

28.01.2015

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Mitte Januar stellte die CDU-Fraktion im Stadtrat eine Anfrage zu den Baukosten und Nutzen von sogenannten Gehwegnasen. Solche vorgezogenen Seitenräume für FußgängerInnen werden stadtweit an immer mehr Kreuzungen von Haupt- und Nebenstraßen gebaut. Nach Einschätzung der CDU-Fraktion sei jedoch an fast allen dieser Baustellen schon seit Jahren per Straßenmarkierung die Verkehrsführung eindeutig unter Beachtung der in den Nebenstraßen vorhandenen Stellflächen geregelt und würde eingehalten. Zudem sei die Mehrzahl der Bordsteine an den betreffenden Straßenecken, wie z. B. bei den gegenwärtigen Baustellen in der Georg-Schumann-Straße, bereits behindertengerecht abgesenkt. Daher hält die CDU-Fraktion diese wegen der notwendigen Tiefbauarbeiten nicht unbedeutenden Bauinvestitionen angesichts der Haushaltslage für "eine ausgesprochene Luxusausgabe".

Von der Stadtverwaltung wollte die Fraktion wissen, wie hoch die durchschnittlichen Baukosten für eine Gehwegnase sind und worin der reale Nutzen von Gehwegnasen im Vergleich zu den vorhandenen Markierungen liegt.

Anfrage Nr. F-00711/14 zur Ratsversammlung am 21.01.2015: https://ratsinfo.leipzig.de/bi/___tmp/tmp/4508103619424282/19424282/01010574/74.pdf

Antwort der Stadtverwaltung

Da die Ratsversammlung am 21. Januar 2015 wegen den zeitgleich stattfindenden Demonstrationenen von und gegen LEGIDA nach vier Stunden vorzeitig abgebrochen wurde, wurden die Fragen nicht mündlich, sondern schriftlich beantwortet.

Auf die Frage nach den durchschnittlichen Baukosten für eine Gehwegnase antwortete die Stadtverwaltung:

"Die Baukostenhöhe für die Realisierung einer Gehwegnase ist abhängig von der umzubauenden Gehwegfläche, der Befestigungsart und von ggf. erforderlichen Anpassungs- und Leitungsbaumaßnahmen. Bei einer separaten Realisierung bzw. Nachrüstung einer Gehwegnase ist von höheren Baunebenkosten auszugehen, als bei Realisierung innerhalb einer Gesamtbaumaßnahme.
Die Baukosten für eine separate Realisierung einer Gehwegnase betragen ab ca. 5.000 €."


Der reale Nutzen von Gehwegnasen im Vergleich zu den vorhandenen Markierungen liegt hierin:

"Gehwegnasen als baulich vorgezogene Seitenräume erhöhen die Verkehrssicherheit und den Querungskomfort für Fußgänger ganz erheblich, daher sind sie ein geeignetes und wichtiges Element der Fußverkehrsförderung. Der Sichtkontakt der Fußgänger auf die übrigen Verkehrsteilnehmer wird weitaus verbessert. Gleichzeitig verringern Gehwegnasen die Länge des zu überquerenden Fahrbahnbereiches, was insbesondere mobilitätseingeschränkten/behinderten Fußgängern und Kindern im Zuge der Schulwegsicherheit zugute kommt. Gemäß den „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)“, Punkt 6.1.8.4 werden durch vorgezogene Seitenräume Gefahren durch Sichtbehinderungen wegen parkender Fahrzeuge vermindert. Laut den „Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA)“, Punkt 3.1.5 wird das Queren der Fahrbahn durch das bauliche Vorziehen der Seitenräume (Gehwegnase) verbessert.

Abmarkierte Gehwegnasen (Sperrflächen) werden in Straßenbereichen mit hohem Parkdruck oft nicht freigehalten sondern zugeparkt. Bei Schnee sind außerdem Markierungen häufig nicht sichtbar. Die Anordnung von Fahrradbügeln ist auf baulichen Gehwegnasen sicherer, da der Zugang zu den Fahrradbügeln über den Gehweg erfolgt.

Bauliche Lösungen mit Gehwegnasen sind zu bevorzugen. Sie sollten in der Regel im Zuge von anstehenden Straßenbaumaßnahmen realisiert werden, da sie in diesem Zusammenhang förderfähig sind und so keine separaten bzw. zusätzlichen Kosten entstehen."


Als Beispiele werden der Umbau der Karl-Liebknecht-Straße und der Könneritzstraße genannt.

Fördermöglichkeiten in Stadterneuerungsbereichen

Besonders erwähnt werden Gehwegnasen, die sich in Stadterneuerungsbereichen / Fördergebieten befinden.

"In diesen Bereichen ist die Aufwertung der Einmündungsbereiche (Gehwegnasen) förderfähig, sofern diese zur Beseitigung städtebaulicher und funktionaler Missstände im Gebiet beitragen. Deshalb wurden u.a. in der Georg-Schumann-Straße Gehwegnasen in Straßenbereichen eingerichtet, bei denen eine grundhafte Straßenumgestaltung mittelfristig nicht erfolgt.

Gehwegnasen werden dabei oft auch zur Einordnung für Baumstandorte genutzt („Tor“-Funktion zur Markierung des Übergangs in das Wohngebiet), in bestimmten Situation mit entsprechender angrenzenter Nutzung der Bebauung schaffen sie auch die Möglichkeit, mehr Fläche für Gastronomiefreisitze oder Geschäftsauslagen nutzen zu können.

Die grundhafte Aufwertung der Einmündungsbereiche ist mit 160 €/m² Kosten förderfähig (davon 1/3 Eigenanteile Stadt Leipzig und 2/3 Fördermittel)."


Gehwegnasen an der Georg-Schwarz-Straße

Im 2011 durch den Stadtrat verabschiedeten Städtebaulichen Entwicklungskonzept für das SOP-Gebiet Georg-Schwarz-Straße wurde die Errichtung solcher Gehwegnasen ausdrücklich genannt, etwa als Querungshilfe im Bereich Ellernweg. Seither wurde das Thema immer wieder aufgegriffen, so etwa bei der Entwicklung eines Verkehrskonzeptes 2011/12 oder dem Themenabend "Verkehr rund um die Georg-Schwarz-Straße" im Oktober 2013.

Da der Nutzen solcher Anlagen offensichtlich ist, bleibt zu hoffen, dass die ersten Nasen in absehbarer Zeit auch an der Georg-Schwarz-Straße entstehen werden.


Nachricht vom 28.01.2015
Autor: Roman Grabolle