Stadtrat entscheidet über die Einrichtung eines Milieuschutzgebietes in Altlindenau und Leutzsch

04.05.2020

Bildinhalt: Stadtrat entscheidet über die Einrichtung eines Milieuschutzgebietes in Altlindenau und Leutzsch | Gebietsumgriff Soziale Erhaltungssatzung, Stadt Leipzig
Gebietsumgriff Soziale Erhaltungssatzung, Stadt Leipzig
 

In einer der nächsten Sitzungen wird der Stadtrat darüber entscheiden, ob in Leipzig sechs Satzungsgebiete "zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Soziale Erhaltungssatzung)", auch bekannt als Milieuschutzgebiete eingerichtet werden. Eines davon umfasst weite Teile des Ortsteils Altlindenau und Teile von Leutzsch zwischen der Georg-Schwarz-Straße, William-Zipperer-Straße und dem Leutzscher Rathaus.

Mit diesem städtebaulichen Instrument soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten und deren Verdrängung verhindert werden, um negative Auswirkungen zu vermeiden.

Die städtebaulichen Ziele sind

a. die Erhaltung des bestehenden Wohnraumangebotes mit einem zeitgemäßen durchschnittlichen Ausstattungsstandard und

b. die Übereinstimmung von Infrastruktur- und Wohnungsangebot sowie Zusammensetzung der Gebietsbevölkerung.

https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1013733


Nachricht vom 04.05.2020
Autor: S. Ruccius