Neue Frist: Verfügungsfonds Georg-Schwarz-Straße

06.05.2015

Bildinhalt: Neue Frist: Verfügungsfonds Georg-Schwarz-Straße  |

 

Aus dem Verfügungsfonds können kleinere, in sich abgeschlossene Maßnahmen von Vereinen oder Privatpersonen gefördert werden, wenn sie einen Beitrag zur Stadtteilentwicklung leisten. Dies kann ein Beitrag zur Aufwertung des Stadtbildes, zur Belebung von leerstehenden Ladenlokalen, für die Stadtteilkultur, für Kinder-/Jugend- und/oder Familienbildung, für Senior/-innen, aber auch für die Integration von Migrant/-innen und die Gesunderhaltung von Körper und Geist (Sport) sein.

Der Zuschuss für investive (Bau-)Projekte ist auf 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten (maximal 10.000 EUR je Projekt) begrenzt. Für nichtinvestive Projekte kann es bis zu 1.000 EUR je Projekt geben, sofern die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Wenn Sie beabsichtigen, einen Antrag zu stellen, wenden Sie sich das Magistralenmanagement Georg-Schwarz-Straße.

direkter Kontakt:
Daniela Nuß
Tel.: 0341 - 223 04 06
magistralenmanagement@gmx.de

Hinweise:
Verwenden Sie bitte nur die Antragsformulare auf dieser Webseite!

Mit dem Projekt darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden.

Über die Anträge, die bis zum 03. Juni 2015 eingegangen sind, wird der Quartiersrat in seiner Sitzung am 29. Juni 2015 abstimmen.


Nachricht vom 06.05.2015
Autor: Daniela Nuß