Zwei Verfügungsfonds zur Unterstützung von kleinen Projekten
29.04.2013

- Fördergebiet Leipziger Westen und Georg-Schwarz-Straße / Bild: Stadt Leipzig
Am 02. April 2013 ist die Förderrichtlinie "Verfügungsfonds Stadtumbau Ost - Aufwertungsgebiet Leipzig West" in Kraft getreten. Der Geltungsbereich umfasst die Ortsteile Kleinzschocher, Plagwitz, Lindenau, Altlindenau, Neulindenau und Teile von Leutzsch (s. Karte grünes Gebiet).
Für das Fördergebiet Georg-Schwarz-Straße im Rahmen des Programms „Aktive Orts- und Stadtteilzentren" (s. Karte rotes Gebiet) ist die bestehende Förderrichtlinie angepasst und auf nichtinvestive Projekte erweitert worden.
Aus den beiden Verfügungsfonds können kleinere, in sich abgeschlossene Maßnahmen kurzfristig und unbürokratisch finanziert werden. Diese Maßnahmen sollen folgende Ziele verfolgen:
· (Wieder)herstellung des urbanen Stadtbildes,
· Revitalisierung der Lebensräume und der Infrastruktur,
· Verknüpfung von kommunalen Vorhaben und Bürgeraktivitäten,
· Motivation für eigenverantwortliches Handeln und stadtteilbezogene Aktivitäten,
· Förderung des sozialen Zusammenhalts und der Stadtteilkultur
Der Zuschuss für investive (Bau-)Projekte ist auf 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten begrenzt und darf einen Betrag von 10.000,00 EUR je Projekt nicht übersteigen. Für nichtinvestive (soziale oder kulturelle) Projekte kann der Zuschuss bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen, die Zuschusshöhe ist jedoch auf 1.000,00 EUR je Projekt begrenzt. Die Entscheidung zur Förderung trifft ein Stadtteilgremium (Quartiersrat bzw. Magistralenrat) zusammen mit dem ASW.
Antragsverfahren:
Antragsformulare und Förderrichtlinie sind ab sofort in den Stadtteilläden in der Karl-Heine-Straße 54 bzw. in der Georg-Schwarz-Str. 122 erhältlich oder können unter www.leipziger-westen.de bzw. www.georg-schwarz-strasse.de abgerufen werden.




