"Der selbstbestimmte Patient" - Vortrag im Diakonissenkrankenhaus

02.09.2016

Bildinhalt: "Der selbstbestimmte Patient" - Vortrag im Diakonissenkrankenhaus | Diakonissenkrankenhaus/ Foto: S. Ruccius
Diakonissenkrankenhaus/ Foto: S. Ruccius
 

Der „selbstbestimmte Patient“ – was bedeutet das rechtlich?

Ehemaliger Präsident des Leipziger Landgerichtes Karl Schreiner spricht am 7. September über Rechte und Pflichten nach dem Patientenrechtegesetz

Das Klinische Ethikkomitee des Diakonissenkrankenhauses Leipzig lädt am Mittwoch, 7. September 2016, zu einem Vortrag ein, der sich ausführlich dem Patientenrechtegesetz widmen wird. Referent ist Karl Schreiner, ehemaliger Präsident des Landgerichtes Leipzig, der sich heute im Ruhestand befindet. Die Veranstaltung steht unter der Überschrift „Der selbstbestimmte Patient – Rechte und Pflichten nach dem Patientenrechtegesetz“ und findet ab 15 Uhr im Andachtsraum des Krankenhauses (Georg-Schwarz-Straße 49) statt. Der Vortrag ist öffentlich und richtet sich an Fachkreise und an die interessierte Öffentlichkeit. Der Eintritt ist frei.



Vor seiner Amtszeit am Leipziger Landgericht war Karl Schreiner u. a. als Amtsgerichtsdirektor, Staatsanwalt, Richter sowie als Mitarbeiter im Justizministerium von Baden-Württemberg tätig. Heute engagiert er sich bei der Landesärztekammer Sachsen als juristischer Berater der Gutachtenstelle für Arzthaftungssachen.



Karl Schreiner folgt einer Einladung des Klinischen Ethikkomitees (KEK) im Diakonissenkrankenhaus Leipzig. Das Gremium versteht sich als unabhängige Beratungsinstanz primär für Ärzte und Behandlungsteams, die in ihrer täglichen Arbeit vor ethisch schwierigen Fragestellungen stehen. Es setzt sich aus Diako-Mitarbeitern unterschiedlicher Fachbereiche sowie aus externen Fachleuten zusammen.


Nachricht vom 02.09.2016
Autor: Daniela NuĂź