Online-Dialog zur Fortschreibung des Luftreinhalte- und Lärmaktionsplans für Leipzig beginnt

28.12.2015

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Am 4. Januar startet ein achtwöchiger Online-Dialog zur Fortschreibung des im Jahr 2009 beschlossenen Luftreinhalteplans sowie des Lärmaktionsplans aus dem Jahr 2013.

Erstmalig werden beide Pläne in einem gemeinsamen Verfahren aktualisiert und fortgeschrieben. Damit bietet sich die Möglichkeit, Synergieeffekte zu nutzen und Maßnahmen, welche dem Lärmschutz und der Luftreinhaltung gleichermaßen nutzen, prioritär einzuordnen. Zwei Monate lang haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, auf der Internetplattform LuftLaermDialog.Leipzig.de dazu eigene Ideen und Vorschläge einzustellen und zu diskutieren*. Alternativ können sie auch den klassischen Weg der Beteiligung wählen und ihre Hinweise und Vorschläge auf dem Postweg (Prager Straße 118 – 136, 04317 Leipzig) oder per E-Mail (umweltschutz@leipzig.de) an das Amt für Umweltschutz richten. Die Ergebnisse des Forums sind Grundlage für die Fortschreibung. An den Online-Dialog schließen sich die Erarbeitung der Entwürfe zu beiden Fachplanungen und eine vierwöchige Auslegung an.

Zum Luftreinhalteplan

Anlass für die Planfortschreibung sind u. a. hohe Stickstoffdioxidkonzentrationen. Nach aktuellen Berechnungen, welche den erhöhten Stickoxidausstoß von Diesel-Pkw und leichten Diesel-Nutzfahrzeugen berücksichtigen, gibt es an vielen Straßenabschnitten in Leipzig Probleme, den gültigen Grenzwert einzuhalten. Dieser liegt bei einer Konzentration in Höhe von 40 µg/m³ im Jahresmittel. Dieser Wert gilt europaweit seit dem 1. Januar 2010. Leipzig hatte allerdings von der EU-Kommission auf Grund seines seit 2009 gültigen Luftreinhalteplans eine Fristverlängerung zur Einhaltung des Grenzwertes bis Ende 2014 bekommen.

Die EU-Kommission führt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wegen der Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub (PM10) in Leipzig fort. Anlass hierfür ist die Überschreitung der 35 zulässigen Tage mit einer PM10-Konzentration über 50 µg/m³ seit dem Jahr 2011, die sich an der Messstation in der Lützner Straße bis zum Jahr 2014 fortsetzt. Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans dient daher auch der Planung von Maßnahmen zur weiteren Minderung der PM10-Konzentration, auch wenn die Stadt Leipzig im Jahr 2015 die diesbezüglichen Grenzwerten an allen Messstationen einhalten wird.

„Die größte Herausforderung wird es sein, das giftige Stickstoffdioxid in unserer Außenluft zu verringern. Hierfür bedarf es weiterhin großer Anstrengungen und daher kann die Umsetzung der bisherigen Maßnahmen nur ein guten Anfang sein“, erklärt der Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal.

Zum Lärmaktionsplan

Die Aktualisierung des Lärmaktionsplans ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei der jetzt anstehenden Fortschreibung des Lärmaktionsplans werden die Auslösewerte berücksichtigt. Das bedeutet, dass die Schwellenwerte, ab denen Maßnahmen zur Lärmminderung zu erwägen sind, um 3 dB (A) auf 67 dB (A) tags und 57 dB (A) nachts herabgesetzt werden. Damit werden voraussichtlich an weiteren Straßenabschnitten Maßnahmen zur Lärmreduktion erforderlich sein.

Die Lärmaktionsplanung bezieht sich auf das gesamte Stadtgebiet. Als Grundlage dient die Lärmkartierung 2012. Neben Industrie- und Gewerbeanlagen sowie Kfz-, Straßenbahn- und Eisenbahnverkehr wird erstmals auch der Flugverkehr als Schallquelle mit betrachtet.

Im Bezug auf den Flug- oder Eisenbahnlärm sind die kommunalen Handlungsmöglichkeiten aufgrund der Zuständigkeiten allerdings beschränkt.

Weitere Informationen:

http://www.leipzig.de/luftqualitaet

http://www.leipzig.de/laerm

*Nachtrag 2017: Blog geschlossen


Nachricht vom 28.12.2015
Autor: Roman Grabolle