Verfügungsfonds Georg-Schwarz-Straße ausgelaufen

Die finanziellen Mittel des Verfügungsfonds Georg-Schwarz-Straße sind ausgeschöpft, es gibt keine Möglichkeit mehr Anträge an den Verfügungsfonds Georg-Schwarz-Straße zu stellen.

Initiativen, Vereine, Institutionen und Einzelpersonen konnten eine Förderung ihres Projektes im Rahmen des Verfügungsfonds Georg-Schwarz-Straße beantragen. Gefördert wurden alle Arten von Projekten die gewährleisten, dass die Maßnahmen einen Mehrwert im Fördergebiet erzeugen.

Die Maßnahmen sollten folgende Ziele verfolgen:

(Wieder)herstellung des urbanen Stadtbildes,
Revitalsierung der Lebensräume und der Infrastruktur,
Verknüpfung von kommunalen Vorhaben und Bürgeraktivitäten,
Motivation für eigenverantwortliches Handeln und stadtteilbezogene Aktivitäten,
Förderung des sozialen Zusammenhalts und der Stadtteilkultur.

Der Zuschuss für investive (Bau-)Projekte war auf 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten begrenzt und durfte einen Betrag von 10.000 EUR je Projekt nicht übersteigen. Für nichtinvestive (soziale oder kulturelle) Projekte konnte der Zuschuss bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen, die Zuschusshöhe war jedoch auf 1.000 EUR je Projekt begrenzt. Die Entscheidung zur Förderung traf der Quartiersrat Leipziger Westen zusammen mit dem ASW.


Informationen als Download: Verfügungsfond
Download:  Mittelanforderung.doc
Download:  Merkblatt GSSVF Febr 14.pdf
Download:  AntragsformularVF SOP GSS Febr. 2014.doc
Download:  Geschlechterger.SpracheHinweiseundEmpfehlungenJuni2005.pdf

Download:  gefoerderte Projekte seit 2011.pdf
Download:  Foerderrichtlinie VF GeorgSchwarzStr. 16.04.2013 ueberarb. 28.02.2017.pdf

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