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Fassadenbegrünung

Bildinhalt: Fassadenbegrünung

Möglich ist dies bereits seit den 1990er Jahren durch einen sogenannten Gestattungsvertrag Fassadenbegrünung. Der Vertrag wird zwischen Hauseigentümer und Tiefbauamt geschlossen.
Einzureichen sind neben dem unterschriebenen Vertrag ein Lageplan und eine kurze Beschreibung der geplanten Bepflanzung. Nach der gebührenfreien "Baumaßnahme" gibt es außerdem eine Abnahme.

Ansprechpartnerin ist

Verkehrs- und Tiefbauamt
z. Hd. Frau Angelika Kupfer
Prager Str. 118/Aufgang C

04092 Leipzig

Für Rückfragen: angelika.kupfer@leizig.de, Tel. : 0341 123 – 7654


Weitere Informationen:

Gestattungsvertrag PDF.pdf

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