Fördergelder für Integrationsmaßnahmen in Leipzig

09.10.2018

Die Landesrichtlinie Integrative Maßnahmen Teil II bietet Leipziger Akteuren und Initiativen die Möglichkeit, insbesondere ehrenamtlich getragene, niederschwellige Maßnahmen im Bereich Integration zu unterstützen.

Hierunter fallen:
- ehrenamtliche Sprachmittlung bis zu 3.500€
- ehrenamtliche Sprachkurse bis zu 500€
- Interkulturelle Begegnungen und Kulturmittlung bis zu 3.500€
- Unterstützung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber nach § 5 Abs. 1 AsylbLG (0,80 €/h) und deren Anleitung max. 500€ pro bereitgestellte Arbeitsgelegenheit


Die neuen Antragsformulare für 2019 wurden nun vom Sozialamt bereitgestellt.
Achtung: Die Anträge sollen bis zum 30.11.2018 eingereicht werden.

Für eine inhaltliche Beratung, insbesondere bei der Konzeptentwicklung steht Ines Mehner vom Sozialamt Interessent/-innen bei Bedarf zur Verfügung.

Informationsblätter:
Leitfaden zur Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten im Freistaat Sachsen
Richtlinie Integrative Maßnahmen
Hinweisblatt 2019

Antragsformulare bitte bei Frau Mehner anfordern.

Ines Mehner (ab 12.10.18 wieder im Haus)
Sachbearbeiterin Koordination dezentrale Unterbringung, Sozialamt , Abt. Migrantenhilfe
Prager Straße 21 , 04103 Leipzig
Postanschrift: 04092 Leipzig

Tel.: 0341/1234532 , E-Mail: ines.mehner@leipzig.de


Nachricht vom 09.10.2018
Autor: S. Ruccius