Geflügelpest Sperrbezirk Lindenau und Leutzsch- Hunde und Katzen nicht frei laufen lassen

20.01.2017

Bildinhalt: Geflügelpest Sperrbezirk Lindenau und Leutzsch- Hunde und Katzen nicht frei laufen lassen | Foto: S.Ruccius
Foto: S.Ruccius
 

Neuer Sperrbezirk nach Fund am Palmengartenwehr


Bei einem Wildvogel wurde am 18. Januar 2017 der Befund Geflügelpest (auch oft Vogelgrippe genannt) festgestellt. Das Tier wurde in der Nähe des Palmengartenwehrs gefunden.

Damit muss nun ein Geflügelpest-Sperrbezirk errichtet werden. Er gilt für folgende Stadtteile:

Leipzig-Zentrum/ Südvorstadt/ Schleußig/ Plagwitz/ Lindenau/ Leutzsch

Grundlage ist eine von der Stadt Leipzig erlassene Allgemeinverfügung. Um den Sperrbezirk wird ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, welches das gesamte Stadtgebiet Leipzigs umfasst.

Freilaufverbot für Hunde und Katzen

Für Hunde und Katzen gilt innerhalb dieser Grenzen ein Freilaufverbot. Die Tiere müssen nicht eingesperrt, aber im Freien zwingend an der Leine geführt werden.

Stallpflicht

Nach wie vor gilt auch für alle gehaltenen Vögel im Freistaat Sachsen die sogenannte Aufstallungspflicht, also die Unterbringung in geschlossenen Ställen.
Weitere Informationen zur Geflügelpest und den Beschränkungen

Sobald Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet aufgehoben werden, wird dies öffentlich bekannt gemacht.


Nachricht vom 20.01.2017
Autor: S. Ruccius