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Förderinstrumente für Hauseigentümer und –nutzer in der Georg-Schwarz-Straße

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Wer ein Gebäude an der Georg-Schwarz-Straße besitzt, Gewerbe, Handel oder Dienstleistungen anbieten oder betreiben möchte, hat derzeit folgende Fördermöglichkeiten:

1. Städtebaufördermittel für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden
Für die Sanierung von Dach, Fassade und Fenstern können „nicht rentierliche Kosten“ von Investitionen gefördert werden – maximal gibt es 40% der tatsächlich entstehenden Kosten. Bei Förderung verpflichtet sich der Eigentümer zu einer Komplettsanierung innerhalb der kommenden fünf Jahre. Ansprechpartner für Hausbesitzer ist im Team des Magistralenmanagements Jochen Gauly, der auch zeitnah Beratungstermine vor Ort anbietet und Fragen zum Fördervertrag beantwortet. Jochen Gauly ist zu erreichen über post@georg-schwarz-strasse.de.

2. Mittel aus dem SOP-Verfügungsfonds
Der Verfügungsfonds zielt in erster Linie auf die Wiederbelebung von Erdgeschossflächen sowie die ansprechende Gestaltung von Häuserfassaden und öffentlichem Raum entlang der Magistralen. Gefördert werden grundsätzlich investive Maßnahmen. Veranstaltungsreihen oder Straßenfeste können nur gefördert werden, wenn ein wohlwollender Gönner dafür private Mittel in den Verfügungsfonds eingelegt hat. Leider ist das bisher noch nicht passiert.
Die Förderfähigkeit über den Verfügungsfonds ist grundsätzlich nur gegeben, wenn eine Finanzierung aus anderen Programmen nicht erfolgen kann (subsidiäre Förderung). Auch Maßnahmen, die beispielweise eine Mieterhöhung nach sich ziehen sind nicht über den Verfügungsfonds förderfähig.
Förderfähig sind hingegen kleine investive Maßnahmen, wenn sie im Fördergebiet umgesetzt werden und sich positiv auf die Entwicklung der Georg-Schwarz-Straße auswirken: zum Beispiel Fassadenbegrünungen, attraktive Werbegestaltung, Fahrradständer und Spielgeräte für den öffentlichen Raum, eine sichtbare, kleinere Reparatur am Gebäude – deren Kosten nicht auf die Miete umgelegt wird. Auch investitionsvorbereitende Maßnahmen wie Planungs- und Organisationsleistungen sind förderfähig, wenn eine Investition folgt. Einen Förderantrag mit Beispielen (Anhang 3) für förderfähige Maßnahmen finden Sie unter http://www.georg-schwarz-strasse.de/download/1314291863_FoerderrichtlinieGeorgSchwarzStr25.08.2011.pdf

3. Investitionsförderung für kleine Unternehmen an der GSS
Aus dem EFRE-Programm gefördert werden kleine Unternehmen, die sich zwischen Georg-Schwarz- und William-Zipperer-Straße ansiedeln oder ihren Standort ausbauen möchten. Dieses Fördergebiet reicht allerdings nur bis hinter das Brunnenviertel zur Straße „An der Lehde“. Ein Blick in die Gebietskarte verschafft Klarheit über die generelle Möglichkeit einer EFRE-KU-Förderung:
http://www.leipziger-westen.de/front_content.php?idcat=89&lang=1
Gefördert wird auch hier mit Investitionszuschüssen. Nähere Informationen zur EFRE-KU-Förderung unter www.leipziger-westen.de/front_content.php?idcat=89&;lang=1 oder bei Achim Lohse vom Amt für Wirtschaftsförderung über achim.lohse@leipzig.de.

Darüber hinaus können stadtweit Mikrokredite für kleine Unternehmen über das Unternehmensgründerbüro der Sparkasse (ugb) beantragt werden. Beim ersten Antrag werden einzureichende Bürgschaften verdoppelt, zunächst bis zu einem Kreditrahmen von 5.000 Euro. Folgeanträge können bis 20.000 Euro abgeschlossen werden. Nähere Informationen finden Sie unter www.mikrokredit-leipzig.de.


Auch über die untere Denkmalbehörde und über das Sanierungsgebiet Lindenau sind grundsätzlich Beratung und Förderungen für investive Maßnahmen möglich. Das Sanierungsgebiet Lindenau hat aktuell allerdings keinen Förderrahmen; die Gebietsgrenzen (bis zur Calvisiusstraße) sind einzusehen unter http://www.leipzig.de/imperia/md/content/64_stadterneuerung/foerdermittelkatalog/lindenau_gebietsbeschreibung.pdf. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Denkmalschützerin kann bei Bedarf über Roman Grabolle vom Magistralenmanagement erfolgen über post@georg-schwarz-strasse.de.


Nachrichtenübersicht Nachricht vom 30.09.2011
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